Wie gehe ich vor?

Beratungsgespräch

In einem ausführlichem Beratungsgespräch erörtere ich zunächst mit den Eltern die Ausgangssituation. Was sind die aktuellen Probleme, gibt es Kommentare und Empfehlungen seitens der Schule oder dem Schulpsychologen, gab es in der vorschulischen Zeit bereits Auffälligkeiten ?



Startphase der therapeutischen Förderung 

Kennenlernen
Übungen zur optischen und akustischen Wahrnehmung
motorische Fertig- und Auffälligkeiten
Konzentrationsfähigkeit

Lese und Rechtschreibkompetenz / Schulische Leistungen 


Hauptphase der therapeutischen Förderung

Aufbau von Lese und Rechtschreibkompetenz (z.B. nach RoLeR-Trainingsprogramm, Kompendium, Marburger Rechtschreibprogramm, FRESCH-Methode)

Förderung von Lernverhalten und Konzentrationsvermögen (z.B. Lauth-Schlottke-Training, THOP-Therapieprogramm)

Abgleich/Bezug zum Schulstoff

Stabilisierungsphase der therapeutischen Förderung

Vertiefung des Gelernten  (z.B. Selbstinstruktionstraining, Kommunikations- und Selbstwert-Training)



Therapieumfang

Ich führe ausschließlich Einzeltherapien durch. Der Therapieumfang gestaltet sich grundsätzlich nach der individuellen Anforderung, jedoch kann in der Regel zunächst von ca 40 Therapiestunden (60 min., einmal je Woche) ausgegangen werden. Hierbei sind zwei Elterngespräche und ein Lehrergespräch enthalten. 


Kostenübernahme durch das Jugendamt

Wenn Ihr Kind nachweislich an einer Lese-Rechtschreibstörung, einer isolierten Lesestörung oder einer isolierten Rechtschreibstörung leidet, übernimmt - unter bestimmten Umständen - das Jugendamt der Stadt oder des Landkreises Freising die Kosten einer Legasthenietherapie bei mir. Ob die Bedingungen dafür erfüllt sind, stellt ein Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie fest oder ein spezialisierter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut. Die Fachleute verschaffen sich ein umfassendes Bild von der Situation Ihres Sohnes oder Ihrer Tochter. Auch eine körperliche Untersuchung ist sinnvoll, ebenso die Überprüfung, ob sich Ihr Kind gut konzentrieren kann. Diese Diagnostik liefert auch für die Therapie wertvolle Hinweise.


Wenn das Gutachten sagt, dass die Bedingungen des Paragraphen 35a SGB VIII erfüllt sind, können Sie beim Jugendamt einen Antrag stellen. Die wirtschaftliche Situation der Familie spielt dabei keine Rolle.



 
 
 
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